Kurz zusammengefasst:
Vorhandene Leerrohre oder Hausanschlüsse können teilweise genutzt werden – wenn sie dem Grundstückseigentümer gehören. Gehören sie einem anderen Anbieter, müssen in der Regel neue Leitungen verlegt werden.
Bereits vorhandene Leitungen auf Grundstücken
In einigen Regionen wurden bereits Leerrohre oder Glasfaseranschlüsse verlegt, zum Beispiel:
bei Neubauten
im Zuge von Arbeiten an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen
durch frühere Ausbauprojekte anderer Anbieter
Teilweise enden diese Leitungen jedoch auf dem Grundstück und sind nicht an ein aktives Glasfasernetz angeschlossen.
Wann vorhandene Leerrohre genutzt werden können
Eine Einbindung in den Ausbau von STF NET ist grundsätzlich möglich, wenn das Leerrohr dem Grundstückseigentümer gehört.
In diesem Fall sollten Sie unseren Bauleiter bei der Vorabbegehung auf das vorhandene Rohr hinweisen. Vor Ort wird geprüft, ob dieses technisch genutzt werden kann.
Wenn das Leerrohr einem anderen Anbieter gehört
Gehört das vorhandene Leerrohr oder die Hausanschlussleitung einem anderen Telekommunikationsanbieter, kann es in der Regel nicht verwendet werden. Der jeweilige Anbieter ist nicht verpflichtet, seine Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Alternative: neuer Hausanschluss
Ist eine Nutzung der vorhandenen Leitung nicht möglich, wird eine neue Hausanschlussleitung von der Straße bis zu Ihrem Gebäude verlegt.
Dabei wird:
ein Schutzrohr mit Glasfaserkabel bis zum Haus geführt
eine fachgerechte Hauseinführung hergestellt (gas-, luft- und wasserdicht)
die Baugrube anschließend wieder geschlossen und die Oberfläche wiederhergestellt
Gut zu wissen
Vor Beginn der Bauarbeiten findet immer eine Vorabbegehung mit Ihnen und dem Bauleiter statt. Dabei wird geprüft, ob vorhandene Leitungen genutzt werden können oder ein neuer Anschluss verlegt werden muss.
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