Kurz zusammengefasst:
Unbebaute Grundstücke können erschlossen werden, wenn sie Teil eines geförderten Glasfaserausbaus sind. Da noch kein Gebäude vorhanden ist, wird zunächst ein vorbereitender Grundstücksanschluss angelegt, der später beim Hausbau genutzt werden kann.
Vorbereitung des Glasfaseranschlusses
Im Rahmen von geförderten Ausbauprojekten können auch Bauplätze und unbebaute Grundstücke berücksichtigt werden, sofern diese von der Gemeinde oder dem Fördermittelgeber eingeplant wurden.
Da noch kein Gebäude vorhanden ist, kann kein Hausanschluss installiert werden. Stattdessen wird ein vorbereitender Anschluss auf dem Grundstück angelegt.
So erfolgt die Erschließung
Dabei wird:
ein Abzweig eines Leerrohres aus dem Rohrverbund in der Straße hergestellt
ein einzelnes Schutzrohr etwa 1–2 Meter auf das Grundstück geführt
das Rohr in etwa 50 cm Tiefe im Boden abgelegt
die genaue Position vermessen und dokumentiert
Anschluss beim späteren Hausbau
Wenn später ein Gebäude errichtet wird, kann die vorbereitete Leitung genutzt werden. Das Glasfaserkabel wird dann über die Mehrspartenhauseinführung in das Gebäude geführt und der Hausanschluss installiert.
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